Ruhestand Begriffserklärung

Der Ruhestand beschreibt die Zeit nach der Beendigung der Berufstätigkeit. Ist eine bestimmte Altersgrenze erreicht oder kann der Arbeitnehmer aus Gründen wie Krankheit und/oder Arbeitsunfähigkeit nicht mehr arbeiten, scheidet er aus dem Berufsleben aus. Sind die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, geht für Arbeitnehmer der Erstbezug der Rente aus der Gesetzlichen Rentenversicherung einher. Beamte erhalten bei Eintritt in den Ruhestand eine Pension. Selbstständige treten dann in den Ruhestand ein, wenn sie keine Leitungsfunktion mehr wahrnehmen und anschließend nicht anderweitig erwerbstätig sind. 


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